Anzeigepflicht für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung
Für Unternehmer und sonstige Inhaber von Wasserversorgungsanlagen (Hauseigentümer), die Großanlagen zur Trinkwassererwärmung betreiben, besteht die Pflicht, diese gegenüber dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
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